## Zusammenfassung Der Abschnitt "abstract" ist verpflichtend und enthält eine kurze Beschreibung der Spezifikation. Er hat keinen normativen Charakter und sollte daher keine Festlegungen oder Definitionen enthalten.
Dieser Abschnitt wird von ReSpec automatisch mit Inhalt gefüllt und muss lediglich als leerer Abschnitt an der gewünschten Stelle in die Spezifikation eingefügt werden. Eigene Inhalte werden den automatisch eingefügten Inhalten nachgestellt. ReSpec fügt hier beispielsweise die Unterscheidung von normativen und informativen Abschnitten ein und erläutert im Bedarfsfall die Bedeutung der Schlüsselwörter "MUSS", "KANN", "DARF", "SOLL" bzw. "DARF NICHT", "SOLL NICHT" etc. gemäß [[!RFC2119]].
## Hauptteil Enthält die eigentliche Spezifikation, die mit Hilfe weiterer Abschnitte beliebig untergegliedert werden kann. Es kann auch mehrere Abschnitte auf oberster Ebene geben, die dann unterschiedliche @id-Attribute haben müssen. Definitionen für Elemente werden mit [Element] gekennzeichnet. Von beliebiger anderer Stelle in der Spezifikation kann dann mittels [Element] auf diese Definition verwiesen werden.

Angaben innerhalb eines Absatzes mit der Klasse "note" werden in einem grünen Kasten angezeigt und als informativer Hinweis interpretiert.

Angaben innerhalb eines vorformatierten Absatzes mit der Klasse "example" werden als
Beispiel interpretiert und entsprechend gekennzeichnet.
## Glossar Abschnitte mit der Klasse "appendix" werden ans Ende der Spezifikation gesetzt und im Inhaltsverzeichnis nicht nummeriert, sondern mit Buchstaben gekennzeichnet. Ein solcher Abschnitt kann beispielsweise ein Glossar enthalten, wobei jede hier mittels abbr gekennzeichnete Abkürzung in der gesamten Spezifikation als solche markiert wird.